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Homo- und Transphobie den Kampf ansagen

Für einen wirksamen Aktionsplan

lsvd Günter DworekHomophobe und transphobe Stimmen werden wieder lautstärker. Sie sprechen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) gleiche Rechte ab und möchten uns aus dem öffentlichen Leben drängen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD war 2013 vereinbart worden: „Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“

Über zwei Jahre ist nichts passiert. Jetzt kommt möglicherweise etwas Fahrt in die Sache. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums soll 2016 die Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Aktionsplanes gegen Rassismus (NAP) in Angriff genommen werden, um Anfang 2017 einen Beschluss im Bundeskabinett
herbeizuführen. 

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Veranstaltungen

Europa macht es vor! Aktuelle Resolution des Europarats für Trans*Rechte national umsetzen!

Noah Keuzenkamp (Transgender Europe) (c) LSVD / Kadatz

Bericht aus dem Forum „Transfeindlichkeit“ des Kongresses „Respekt statt Ressentiment“

Noah Keuzenkamp von TransGenderEurope (TGEU) stellte zunächst die 2005 gegründete Dachorganisation vor, die mit 75 Mitgliedsorganisationen aus 39 europäischen Ländern die politischen Interessen und Aktivitäten von Trans* in den Arbeitsbereichen Recht, Community Building sowie bei der Sensibilisierung und Fortbildung von Entscheidungsträger_innen in großer Breite bündelt und repräsentiert.

Anschließend berichtete er über die positive Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Resolution 2048) vom 22.04.2015, die eine wichtige kritische Bestandsaufnahme zur derzeitigen Diskriminierung von Trans*Menschen in Europa liefert. In der Resolution werden Menschenrechtsverletzungen an Trans*Menschen benannt und Diskriminierungsmechanismen analysiert. Darüber hinaus adressiert die Resolution wesentliche Themen wie die Notwendigkeit rechtlicher Anerkennung der Selbstbestimmung von Trans*Menschen und die dafür unbedingt erforderliche Depathologisierung. Außerdem benennt die Resolution die Problematik massiver Hass-Kriminalität, die Erforderlichkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Gesundheitswesen und zu Beratungsangeboten, sowie die Wichtigkeit von Bewusstseinsbildung z.B. in Justiz und Medizin, ebenso wie in der allgemeinen Öffentlichkeit. Ein weiteres wichtiges Thema ist die trans*inklusive Umsetzung anderer europäischer Richtlinien wie der Antidiskriminierungsrichtlinie, der Dienstleistungsrichtlinie, der Gleichbehandlungsrichtlinie, der Qualifizierungs- und Verfahrensrichtlinie im Bereich Asyl und der Opferschutzrichtlinie. 

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Stellungnahme zum Dauerausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende

LSVD_manfred_bruns_01Anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum generellen Ausschlussverbot homo- und bisexueller Männern von der Blutspende hat unser LSVD Bundesvorstand Manfred Bruns dem Präsidenten der Bundesärztekammer die folgende Stellungnahme übermittelt.

Nach den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) — Zweite Richtlinienanpassung 2010“ werden „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“, dauernd für die Blutspende ausgeschlossen, weil sie zu den Personen gerechnet werden, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HIV bergen. Diesen generellen Dauerausschluss aller MSM haben wir und viele andere seit langem als zu weit gehend und diskriminierend kritisiert. 

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Projekte

Transsexuelle Menschen in NRW

Ergebnisse der ersten empirischen StudieDeborah Reinert, LSVD Köln - Foto: Caro Kadatz

Im Rahmen der Erarbeitung von Empfehlungen für einen Landes- aktionsplan gegen Homo und Transphobie hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) eine empirische Studie zur Lebens- situation transsexueller Menschen in NRW gefördert. Diese gibt erstmalig einen Einblick in deren aktuelle Situation und Lebensvielfalt.

Für die Studie wurden 30 Interviews geführt und 68 Fragebögen mit insgesamt 89 Fragen zu 13 Themengebieten ausgewertet. Seit 1995 wurden insgesamt 11.514 Vornamens- änderungen und/oder Personenstands- änderungen nach dem Trans- sexuellengesetz (TSG) durchgeführt, ca. 2.500 allein in NRW

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Insemination bei Lesben: Es gibt kein Verbot

Zu den populären Irrtümern gehört die Meinung, die Landesärztekammern hätten die Mitwirkung der Ärzte und des medizinischen Personals bei der künstlichen Befruchtung von Lebenspartnerinnen verboten. Das stimmt so nicht: Der LSVD hat alle Berufsordnungen und Richtlinien der Landesärztekammern daraufhin überprüft, wie sie die assistierte Reproduktion bei Lebenspartnerinnen regeln. Die Ergebnisse sind erfreulich: In den Richtlinien für das medizinische Personal gibt es kein Verbot. Lesbische Frauen haben ein Recht auf assistierte Reproduktion, die Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Team dürfen die Insemination bei lesbischen Paaren unterstützen. Die Behauptung, ihnen drohe ein Verfahren vor den Berufsgerichten ist von Angst bzw. Vorurteilen geprägt und falsch. 

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Blut von Schwulen nicht erwünscht

Organspendeausweis - Quelle: www.organspendeausweis.orgSeit Jahren ist der Ausschluss von homosexuellen Männern von der Blutspende ein umstrittenes und intensiv diskutiertes Thema. Bislang galten dazu die 2007 von der Bundesärztekammer (BÄK) erlassenen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie).