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Bestürzend schwaches Dokument

Was bringt der Koalitionsvertrag?

koalitionsvertragDie erste große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene brachte 1969 endlich die Entkriminalisierung der Homosexualität unter erwachsenen Männern. Auf das Gleis gesetzt hatte diese grundlegende Reform des § 175 StGB Justizminister Gustav Heinemann (SPD), der 1969 zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Die zweite große Koalition beschloss 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Arbeitswelt und das Geschäftsleben. Gegenüber dem rot-grünen Vorentwurf von 2005 war das AGG zwar verwässert, ging aber beim Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Identität immerhin über die verbindlichen Mindeststandards der EU hinaus.

Der nun zwischen CDU/CSU und SPD geschlossene Vertrag für die dritte große Koalition enthält als einzige konkret benannte rechtspolitische Maßnahme in Bezug auf Lesben und Schwule die Aussage: „Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.“ Das ist freilich ein Placebo. Denn die Möglichkeit der Sukzessivadoption ist seit der Karlsruher Entscheidung vom Februar 2013 bereits geltendes Recht und Berlin ist verpflichtet, dies bis zum 30. Juni 2014 auch gesetzlich nachzuvollziehen.

Dieser Koalitionsvertrag ist ein bestürzend schwaches Dokument in einer Zeit, in der starke Signale notwendig wären. Denn weltweit arbeiten mächtige politische Kräfte an einem antidemokratischen Rollback gegen die Rechte von Lesben und Schwulen. Auch in westlichen Ländern preisen christliche Fundamentalisten und Hochkonservative Putin und seine homophobe Politik bereits als Vorbild an. Wie soll nun eine Kanzlerin glaubhaft gegen die Einschränkung der Menschenrechte in Russland auftreten, wenn sie im eigenen Land Lesben und Schwule weiterhin rechtlich als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt? Wenn ihr ein Putin kalt lächelnd entgegenhalten kann: Aber Ihr lasst die Perversen doch auch nicht heiraten.

100 Prozent Gleichstellung nur mit uns“. Damit hatte die SPD im Wahlkampf geworben. Nun ist Gleichstellung um voraussichtlich weitere vier Jahre verschoben. Es sieht so aus, als würde es die Bundesrepublik nicht einmal schaffen, unter die ersten 20 Länder zu kommen, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Deutschland fällt international wieder zurück. Mit Diskriminierung ist einfach kein Staat zu machen.

Der Grund für die Stagnation heißt CDU/CSU. Das kennen wir. Alle einschlägigen freiheitlichen Reformen, von der Entkriminalisierung der Homosexualität über die Antidiskriminierungsgesetzgebung bis zum Lebenspartnerschaftsgesetz, mussten gegen jahrzehntelangen hartnäckigen Widerstand von CDU/CSU erkämpft werden. Andererseits gilt auch: Am Ende hat die Union mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit jeweils grummelnd ihren Frieden gemacht und nicht versucht, das Rad zurückzudrehen. Deshalb: Nicht resignieren, sondern weiterkämpfen um jeden Fußbreit Geländegewinn. Auch unterhalb der gesetzlichen Ebene können die einzelnen Ministerien viele sinnvolle Maßnahmen vorantreiben: im Familienministerium mit einer Offensive zur vollen Integration gleichgeschlechtlicher Familien, im Justizministerium mit der Aufarbeitung der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung gegen Homosexuelle, im Wirtschafts- wie im Arbeitsministerium mit einer ernst gemeinten Diversity-Politik.

Für diese Art Ressortpolitik gibt es auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag und das ist immerhin ein bedeutsamer Lichtblick: Der „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogener Intoleranz“ soll um das Thema Homo- und Transphobie erweitert werden. Endlich! Denn in der Tat gibt es bei der Bekämpfung von Homo- und Transphobie viel zu tun. Am besten, man fängt gleich innerhalb der Bundesregierung an.

 

Günter Dworek, LSVD-Bundesvorstand

 



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