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Bundesverfassungsgericht mahnt Gleichstellung an

Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Deutschen Bundestag eine Frist zur Umsetzung der Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer von eingetragenen Lebenspartnerschaften bis zum 18. Juni.

BVerfG-Tafel - Foto: Elkawe2010 hat die Bundesregierung in ihrem Jahressteuergesetz Eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer mit Ehegatten gleichgestellt (BGBl I S. 1768). Die Gleichstellung galt aber nur ab der Verkündigung des Gesetzes. Der Tradition der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Gleichstellung folgend, hatte man nur das zwingend Notwendige getan
Diese Blockadehaltung und Verzögerungstaktik der Union in Sachen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften führt nun zu einer ungewöhnlichen Nachfrage aus Karlsruhe und der Ankündigung einer Vollstreckungsanordnung. Mit einer Entscheidung im Juli 2012 hatte das Verfassungsgericht einen Verfassungsverstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Die rückwirkende Gleichstellung für Altfälle bei der Grunderwerbsteuer ab dem 01.08.2001 ist danach verfassungsrechtlich geboten. In seinem Urteil (1 BvL 16/11) hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, den Gleichheitsverstoß rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zum 31.12.2012 zu beseitigen.

Dieser Korrektur wollte die Bundesregierung mit ihrem Jahressteuergesetz 2013 nachkommen. Nachdem der von den Oppositionsparteien dominierte Bundesrat dieses Gesetz aber nur passieren lassen wollte, wenn darin auch die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht aufgenommen wird, scheiterte das Gesetz. Im Vermittlungsausschuss blieb die Union bei ihrer starren Verweigerungshaltung, wohl wissend, dass im ersten Halbjahr 2013 das Bundesverfassungsgericht auch zur Gleichstellung im Einkommensteuerrecht urteilen wird. Am Ende verzichtete Finanzminister Schäuble und die schwarz-gelbe Koalition lieber auf das Jahressteuergesetz, in welchem auch viele andere, von der Regierung gewünschte Änderungen enthalten waren.

Somit hat sich die Bundesregierung mit ihrer unverständlichen Blockade nicht nur selbst ausmanövriert, sondern auch die gebotene Frist zur Umsetzung bei der Grunderwerbsteuer-Gleichstellung verstreichen lassen. Mit einem „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ (BT-Drs 17/12375 v. 19.02.2013) hat die Regierung inzwischen einen neuen Versuch unternommen, dies gebotene Gleichstellung umzusetzen. Dieser Gesetzentwurf liegt momentan wieder im Vermittlungsausschuss.

Mit der nun gesetzten Frist zur Umsetzung bis zum 18. Juni rügt das Bundesverfassungsgericht erneut die zögerliche und mangelhafte Gleichstellungspolitik der Regierung Merkel. Die Ankündigung, notfalls eine Vollstreckungsanordnung zu erlassen, ist eine peinliche Angelegenheit. Die Strategie der Union, Eingetragene Lebenspartnerschaften so lange als möglich zu diskriminieren und Lesben und Schwule immer wieder auf den langen Weg nach Karlsruhe zu schicken, ist endgültig gescheitert. Nun droht Karlsruhe konkret, die Regierung zu übergehen, falls diese weiterhin die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung verzögert.

Für die Bundesregierung ist das eine blamable Situation, für die Blockadehaltung der Union mehr als ein Warnschuss. Der fehlende Wille zur Gleichstellung auf Seiten der Regierung Merkel sorgt offensichtlich dafür, dass Karlsruhe die Geduld verliert.

Axel Hochrein
LSVD-Bundesvorstand



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