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Dankeschön!

Sven & Frank  D. - Foto: PrivatSehr geehrte Damen und Herren,

im März 2009 begann mein kleinlauter „Kampf“ als baden-württembergischer Polizeibeamter gegen die Mühlen des Behördenapparats mit einem Antrag zur Erlangung des Familienzuschlags.
Ich lebe seit Juli 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit meinem Mann. Im Jahr 2008 und 2009 kamen dessen beide Kinder, die bis dato noch bei der Mutter lebten,  auch in unseren Haushalt hinzu.

Erst durch einen Artikel im Magazin FOCUS, in welchem über die Veränderungen im Beamtenrecht aufgrund einer europäischen Richtlinie in den deutschen Bundesländern berichtet wurde, kam in mir die Hoffnung auf, überhaupt einmal daran zu denken als schwuler Beamter im erzkonservativen Baden-Württemberg einen Antrag auf Familienzuschlag zu stellen. Dieser wurde jedoch — wie vermutet – wie selbstverständlich abgelehnt. Ich hatte innerlich bereits damit gerechnet und ich fühlte mich wirklich diskriminiert, da ich es nicht verstehen konnte, dass in diesem kleinen Deutschland verschiedenste Regelungen gelten und man bspw. in Hamburg etwas bekommt, was man im reichen Süden nicht bekommt.

Ich wandte mich daraufhin an Herrn Manfred Bruns, welcher mir sofort Mut machte und erklärte, dass er durchaus Erfolgsaussichten sieht, dass ich mir den Familienzuschlag gerichtlich erstreiten kann. Neben seiner Leistung, dass er mir die gesamten Schriftsätze im Vorfeld fertigte und ich quasi nur noch unterschreiben musste empfahl er mir im Laufe des Verfahrens einen Anwalt, der sich meiner Sache annahm – Herrn Dirk Siegfried aus Berlin.

Durch die verschiedenen Instanzen, in welchen sich alle Gerichte (in meinen Augen) durchweg extrem positiv zu der Sache verhalten und entschieden haben, führte der „Kampf“ nunmehr nach rund 4 Jahren zum Sieg und das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg hat seine „Kampfhandlungen“ eingestellt. Der Wortlaut in den amtlichen Schreiben hat sich schlagartig verändert und man war sichtlich bemüht, nunmehr schnellstmöglich für eine Nachzahlung des mir zustehenden Geldes zu sorgen.

Nunmehr ist „die Sache“ ausgestanden: Ich erhalte wie meine heterosexuellen Beamtenkollegen den Familienzuschlag der Stufe 1 und 2 für die Kinder.

Ohne den LSVD, namentlich hier genannt Herrn Manfred Bruns, wäre es niemals so weit gekommen – ich hätte vermutlich gar nicht den Mut gefasst, den Schritt vor die Verwaltungsgerichte zu gehen. Herr Bruns hat durch seine selbstsichere und überzeugende Art und den beinahe väterlichen Aktionismus so viel für meine Familie und mich ins Rollen gebracht, dass ich nur von ganzem Herzen meinen Dank aussprechen kann!

DANKESCHÖN!

Ich wünsche Herrn Bruns und allen Mitstreitern weiterhin viel Kraft, Gesundheit und Durchhaltevermögen, um für die restlichen „Baustellen“ zu kämpfen.

Aus diesem Grunde möchte ich dem LSVD 500 Euro aus der Auszahlung aus der Landeskasse als Spende zukommen lassen, die sicherlich sinnvoll verwendet werden können.

Herzliche Grüße von

Sven & Frank D.



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