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Mandat des UN-Experten für SOGI erneuert

Menschenrechtsrat nimmt Resolution mit klarer Mehrheit an

Victor Madrigal-Borloz kann seine Arbeit als Experte zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) in den kommenden drei Jahren fortsetzen. Die 46 Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats haben am 12. Juli 2019 dafür gestimmt, das Mandat des SOGI-Experten zu erneuern. Mit einer klaren Mehrheit wurde die entsprechende Resolution bei der 41. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf angenommen. Dieses gute Ergebnis ist auch der unermüdlichen Überzeugungsarbeit von Aktivist*innen aus der ganzen Welt zu verdanken.

Der Unabhängige Experte hat den Auftrag, Menschenrechtsverletzungen an Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität zu dokumentieren. Dazu reist er in Länder und verfasst Berichte. Bisher hat er Argentinien, Georgien, Mosambik und die Ukraine besucht. Der Unabhängige Experte arbeitet eng mit den einzelnen Staaten und anderen UN-Einrichtungen zusammen. Er hat einen ähnlichen Status wie UN-Sonderberichterstatter zu bestimmten Themen und kontrolliert die Umsetzung bestehender Menschenrechtsstandards.

Der thailändische Rechtsprofessor und Mitautor der Yogyakarta-Prinzipien Vitit Muntarbhorn hatte das Amt ab 2016 zunächst inne.  Seine ersten beiden Berichte sind  hier veröffentlicht. Im Herbst 2017 übernimmt  Victor Madrigal-Borloz, ein Jurist aus Costa Rica sein Amt und veröffentlicht im Mai 2018 wird seinen ersten Bericht hier .

Ergebnis (12.7.2019): 27 Ja-Stimmen , 12 Nein, 7 Enthaltungen

Abstimmungsverhalten der einzelnen Länder

Ja: Argentinien, Australien, Österreich, Bahamas, Brasilien, Bulgarien, Chile, Kroatien, Kuba, Tschechische Republik, Dänemark, Fidschi, Island, Italien, Japan, Mexiko, Nepal, Peru, Philippinen, Ruanda, Ruanda, Slowakei, Südafrika, Spanien, Tunesien, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Uruguay

Nein: Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, China, Ägypten, Eritrea, Irak, Nigeria, Pakistan, Quatar, Saudi Arabien, Somalia

Enthaltungen: Angola, Burkina Faso, Indien, Kongo, Kamerun, Senegal, Ungarn

Deutschland ist zur Zeit kein Mitglied im Menschenrechtsrat, weil die Regeln verlangen, dass Mitglieder vor ihrer Wiederwahl eine Pause von einem Jahr machen müssen. Ab 2020 kann Deutschland wieder in das Gremium gewählt werden. Die USA – bis jetzt eine wichtige Stimme auch für die Menschenrechte von LSBTI, haben den UN-Menschenrechtsrat im Juni 2016 unter Protest verlassen. Alle Resolutionen, Stellungnahmen, etc. Der 41. Sitzung des Menschenrechtsrats finden sich auf der Seite des Menschenrechtsrats zusammengefasst.

Die Unabhängigen Expert*innen der UN sind Teil der “Special Procedures” oder speziellen Verfahren. Diese sind unabhängige Mechanismen des Menschenrechtsrats, die dazu dienen, die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen (monitoring) und Informationen zusammenzutragen, die die Menschenrechtsverletzungen aufzeigen und nachweisen (fact-finding).

Die Unabhängigen Expert*innen sind keine UN-Angestellten und werden nicht bezahlt. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind unabhängig von Regierungen und Organisationen.

Sarah Kohrt, LGBTI-Plattform Menschenrechte

  • Aufruf von mehr als 1300 NGOs zum Erhalt des Mandats
  • UN SOGI Voting records Data Base / Datenbank zu Abstimmungsergebnissen der UN bei ARC International hier
  • Die Website des UN-Experten für SOGI hier
  • Pressemitteilung des LSVD dazu
  • relevante Dokumente für den Menschenrechtsschutz von LSBTI sind hier auf der Seite der Yogyakarta-Allianz zu finden
  • Hintergrundartikel im Blog der Heinrich-Boell-Stiftung


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