Kategorien
Hirschfeld-Eddy-Stiftung Verband

Hamburger Erklärung zum Schutz der Zivilgesellschaft

Verabschiedet von den Teilnehmenden der OSZE Parallelkonferenz der Zivilgesellschaft in Hamburg am 6. und 7. Dezember 2016

Die „Hamburg Declaration on protecting and expanding Civil Society Space“ stellt die Repression gegenüber regierungskritischen Nichtregierungsorganisationen (NROs oder NGOs) in vielen Staaten dar und schlägt Gegenmaßnahmen vor. Sie ist Teil des Abschlussdokuments, das durch die OSZE-Parallelkonferenz der Zivilgesellschaft am 6. und 7. Dezember 2016 in Hamburg verabschiedet und dem scheidenden Vorsitzenden des OSZE-Ministerrats Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier übergeben wurde.

Wir veröffentlichen hier einen Auszug den wichtigsten Inhalten der Hamburger Erklärung in deutscher Übersetzung:

Aktivist*innen leiden unter erheblichen Einschränkungen der Grundrechte

Einleitend wird in der Hamburger Erklärung festgestellt, dass es in vielen Teilnehmerstaaten der OSZE in der jüngsten Zeit zu erheblichen Einschränkungen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit gekommen ist. Das Recht auf Freizügigkeit und das Recht und auf ein faires Verfahren wird Aktivist*innen oft nicht gewährt. Diese Entwicklungen haben äußerst negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Zivilgesellschaft, frei und ohne Angst vor Repressalien zu arbeiten.

Ausländische Agenten“ und „Bewahrung traditioneller Werte“

Zur Rechtfertigung der Einschränkungen nutzen Staaten häufig den Vorwand, dass die Souveränität des Staates geschützt werden müsse und dieser vor „ausländischer Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten“ bewahrt werden solle. Auch der Kampf gegen Terrorismus und Extremismus und der Schutz „traditioneller Werte“ werden als Rechtfertigungen zur Einschränkung der Grundrechte angeführt.

Die Hamburger Erklärung drückt ihre Besorgnis darüber aus, dass in den vergangenen Jahren in zahlreichen Teilnehmerstaaten der OSZE Gesetze und repressive Praktiken gegen NGOs eingesetzt werden. Vor allem wird mit Gesetzen gegen sogenannte „foreign agents“, also „ausländische Agenten“, vorgegangen. Zivilgesellschaftliche Gruppen und ihre Vertreter*innen werden außerdem immer öfter Ziel von negativen und diskreditierenden öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertreter*innen und staatlichen Medien. Diese werfen ihnen vor, „ausländische“ Interessen zu vertreten und gegen die nationale Sicherheit und die Stabilität des Landes zu arbeiten. Auch politisch motivierte Prozesse werden in vielen Staaten eingesetzt, um gegen Aktivist*innen vorzugehen, die sich kritisch gegenüber staatlichen Autoritäten äußern. Häufig werden dabei fingierte Vorwürfe genutzt und strenge Strafen verhängt, ohne dass ein faires Verfahren oder eine echte Verteidigung möglich wäre.

Illiberale“ Demokratien und Repressionen

In Ländern der ehemaligen Sowjetunion, aber auch in der Türkei, im westlichen Balkan und Zentraleuropa ist eine Zunahme sogenannter „illiberaler Demokratien“ zu beobachten, in denen kritische Organisationen aus der Zivilgesellschaft unter Druck geraten. Darüber hinaus sind im Rahmen des Antiterrorkampfes und transnationaler Bedrohungen auch in vielen westlichen Demokratien Einschränkungen der Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu beobachten. So wird z.B. deren Finanzierung begrenzt und ihr Recht auf Privatsphäre verletzt.

Das Problem des eingeschränkten Spielraumes für die Zivilgesellschaft hat zahlreiche negative Auswirkungen, die laut Hamburger Erklärung auch die Umsetzung der OSZE-Sicherheitsziele erschweren. Wenn die Zivilgesellschaft nicht mehr arbeiten kann, wird nicht nur die demokratische Teilhabe erschwert oder unmöglich gemacht, sondern die Arbeitsfähigkeit der OSZE selbst auf die Probe gestellt. Denn eine ganze Reihe von wichtigen Informationen aus den Ländern kommt von unabhängigen NGOs vor Ort. Die besten Ideen, wie bestehende Lücken bei der Implementierung der OSZE-Übereinkommen geschlossen werden können, kommen ebenfalls aus der Zivilgesellschaft, so die Hamburger Erklärung.

Diese genannten Tendenzen widersprechen unter anderem den Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und der Versammlungsfreiheit (OSZE-ODIHR-Richtlinien), die 2014–2015 verabschiedet wurden,. ODIHR steht für das OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (Office of Democratic Institutions and Human Rights) mit Sitz in Warschau. 

LGBTIQ und andere diskriminierte Gruppen besonders betroffen

Die Erklärung schließt mit einem Aufruf an die OSZE-Repräsentant*innen, gegen die Repressalien gegen die Zivilgesellschaft vorzugehen. Dazu gehöre ausdrücklich auch der Schutz diskriminierter Gruppen wie Frauen, LSBTIQ, nationale Minderheiten und Migrant*innen. Diese sind überproportional von diesen Tendenzen betroffen. Die Hamburger Erklärung ruft mit einer Reihe konkreter Forderungen zu einer Umkehr auf nationaler Ebene auf.

Stellvertretend seien hier einige erwähnt: So wird gefordert, dass kritische Gruppen nicht mehr als Handlanger für politische Einmischung aus dem Ausland, als „ausländische Agenten“ denunziert werden. Schmutzkampagnen gegen kritische Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Gruppen müssen beendet werden und Staaten sollen akut bedrohten Menschenrechtsverteidiger*innen bei Bedarf schnell Visa für sie und ihre Familien ausstellen, die ihnen erlauben, eine längere Zeit in Sicherheit zu sein. Die Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Gruppen solle nicht eingeschränkt werden durch Anti-Terror-Gesetze. Dass die Handlungsspielräume für solche Gruppen kleiner werden und bedroht sind, soll als Thema bei allen OSZE-Treffen und bilateralen Treffen behandelt werden. 

Ausdrücklich gefordert wird ein OSZE-Sonderbeauftragter für die Zivilgesellschaft. Der Vorsitz der OSZE soll kontinuierlich und öffentlich seine Unterstützung für den Schutz der Zivilgesellschaft in der gesamten OSZE-Region bekunden. Der „focal point“ für Menschenrechtsverteidiger*innen soll wieder eingerichtet werden und eine Expert*innengruppe zum Thema gebildet werden.  Außerdem müssen die Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen von allen beteiligten Staaten umgesetzt werden.

Der Austausch mit der Zivilgesellschaft soll 2017 vom neuen österreichischen Vorsitz intensiviert werden, der Schweizer OSZE-Vorsitz 2014 kann dafür Vorbild sein. Alle OSZE-Missionen sollen aktiver mit der Zivilgesellschaft dieser Staaten zusammenarbeiten und sie so unterstützen. Auch der Vorsitzende und seine Repräsentant*innen sollen sich immer auch mit der Zivilgesellschaft treffen, wenn sie ihre Länderbesuche machen.

Soweit der Auszug der Hamburger Erklärung zum Schutz und zur Erweiterung der Zivilgesellschaft vom Dezember 2016. Zahlreiche weitere Forderungen können  im (englischen) Originaldokument hier nachgelesen werden.

 

Sarah Kohrt
LGBTI-Plattform Menschenrechte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung

» Weitere Blog-Artikel zur OSZE 2016: Treffen im Auswärtigen Amt,  OSZE in Hamburg:  Parallelkonferenz der Zivilgesellschaft, “Shrunk Civil Society Space”, Bedrohung kritischer NGOs in der OSZE-Region

»Civic Solidarity Platform

»Schlussdokument der Parallelkonferenz  Hamburg (englisch) inklusive Hamburger Erklärung zum Schutz der Zivilgesellschaft

» Evaluation des deutschen OSZE-Vorsitzes durch das DIMR (Deutsches Institut für Menschenrechte) mit Links zur Kommentierung durch die Zivilgesellschaft

» Am 1. Juni 2017 fand in Berlin auf Initiative der Yogyakarta-Allianz die internationale Konferenz „Time to React – Zivilgesellschaftliche Handlungsräume stärken“ zum Shrinking Space und LGBTI statt. Veranstaltet von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und dem Auswärtigen Amt. Alle Blog-Beiträge zur Konferenz hier.



Teile diesen Beitrag: