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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Eine Lücke im System

Die Yogyakarta-Prinzipien brauchen ein Inter*-Update

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2014-12-29_postkarte_cuna-1Menschenrechte gelten für jeden Menschen, heißt es. Jahrhundertelang hätte es erklärend heißen müssen: Menschenrechte gelten für Männer, die keine Sklaven sind und nicht zur Bevölkerung der Kolonien gehören. Dass der Schutz der Menschenrechte z.B. auch für Frauen und für schwarze Menschen gilt, ist ein Erfolg der Frauen- und Bürgerrechtsbewegungen.

Im indonesischen Yogyakarta haben internationale Menschenrechtsexpert_innen im Jahr 2006 die Yogyakarta-Prinzipien verfasst. In den 29 Prinzipien wird erläutert, was Menschenrechts-standards in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Minderheiten bedeuten. Die Yogyakarta-Prinzipien sind ein Fixpunkt der Menschenrechtsarbeit. Es wird beschrieben, was ein Staat gewährleisten müsste, wenn Rechte tatsächlich unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität gelten würden.

Was ist mit Inter*?

Immer öfter wird dem Akronym LGBT der Buchstabe „I“ hinzugefügt. Das „I“ steht für intergeschlechtliche bzw. intersexuelle Menschen oder Inter*, die mit dem medizinischen Begriff „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ (DSD) pathologisiert und stigmatisiert werden. Inter* werden aufgrund körperlicher, hormoneller oder chromosomaler Merkmale weder nur als weiblich noch nur als männlich angesehen. Inter*Körper befinden sich außerhalb des Systems der Zweigeschlechtlichkeit und das hat gravierende medizinische und juristische Folgen. Eltern werden mit einem Zwang zu geschlechtsangleichenden Operationen und Hormongaben konfrontiert. Babys, Kleinkinder und Jugendliche werden auf ein Geschlecht zugerichtet.

Seit den Neunziger Jahren gibt es eine Inter*Bewegung, die für die Rechte von Inter* kämpft. 2008 gelang es einer Gruppe von Inter*Aktivist_innen, dass das Thema vor den Vereinten Nationen gehört wurde. Anlässlich des Alternativberichts zur Frauenrechtskonvention wurden die systematischen Menschenrechtsverletzungen an intersexuellen Kindern und Jugendlichen in Deutschland thematisiert. In Zusammenarbeit mit Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. verfasste der LSVD 2009 den Beschluss „Menschenrechte von Intersexuellen schützen“. Darin wird unter anderem gefordert, dass Eingriffe „ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intersexuellen Menschen erfolgen“ dürfen. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter bezeichnet 2013 „normalisierende“ Eingriffe an den Geschlechtsorganen, die ohne freie und informierte Einwilligung durchgeführt werden, als Folter.

Der Menschenrechtsschutz für Intersexuelle ist auch deshalb noch ungenügend, weil er nicht kodifiziert ist und kaum jemand weiß, was es heißt, wenn Menschenrechte auch für Inter* gelten. „Brauchen die Yogyakarta-Prinzipien ein Update für Inter*?“ fragte die Hirschfeld-Eddy-Stiftung daher in einem Fachworkshop. Unter Leitung von Dan Ghattas von der Organisation Intersex International (OII Deutschland/IVIM) wurde an praktischen Beispielen geprüft, inwieweit die Lebensrealität von Inter*von den Yogyakarta-Prinzipien erfasst wird. Konstanze Plett, Bremer Rechtsprofessorin, die seit Jahren zu Inter* forscht, begrüßte die im Workshop aufgegriffene Fragestellung in einem persönlichem Grußwort.

Die rechtliche Diskriminierung durch den Personenstand hat für Inter* schwerwiegende Auswirkungen auf viele Lebensbereiche. Viel gravierender ist aber der Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Damit dieses Menschenrecht für Inter* gelten kann, ist es notwendig, zahlreiche Yogyakarta-Prinzipien zu ergänzen.

Diejenigen, die die Yogyakarta-Prinzipien geschrieben haben, haben von Inter* wenig bis kein Wissen gehabt.“, fasst Dan Ghattas zusammen. Die Ergebnisse sollen vertieft und zusammengetragen werden. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung wird diese Arbeit im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Crossings & Alliances“ begleiten. Im September 2015 wurde die Arbeit in einem Folgeworkshop unter Leitung und Beteiligung von Inter* in Berlin fortgesetzt. Denn das ist jetzt klar: Die Yogyakarta-Prinzipien brauchen ein Inter*-Update.

Sarah Kohrt, Hirschfeld-Eddy-Stiftung,

Leitung Plattform LGBTI-Menschenrechte

»Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances

» Dan Christian Ghattas: Menschenrechte zwischen den Geschlechtern- Vorstudie zur Lebenssituation von Inter*personen (2013)

 



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